Vizepräsident Kirchhof im Verfahren bzgl der Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeiträge nicht gem § 18 BVerfGG von der Mitwirkung ausgeschlossen – zudem Ablehnungsgesuche (§ 19 BVerfGG) zwar zulässig, aber unbegründet
Markenbeschwerdeverfahren – „BERG GERMANY (Wort-Bild-Marke)/Christian Berg“ – im Beschwerdeverfahren erfolgte außergerichtliche Einigung der Beteiligten – kein Kostenantrag – Beteiligte tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst – Rücknahme des Widerspruchs führt zur Wirkungslosigkeit der Zurückweisung des Widerspruchs durch das DPMA – Beschwerde führt zur Aufhebung der im Beschluss des DPMA ausgesprochenen Kostentragung