Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung der Betriebsgefahr bei Realisierung des Schadens erst nach eineinhalb Tagen; Sorgfaltspflichtverletzung eines mit der Schadensbeseitigung beauftragten Dritten
Verkehrsunfall eines Gespanns: Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs und dem Haftpflichtversicherer des mit diesem verbundenen Anhängers