Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Verwerfung eines Berufungszulassungsantrags unter übermäßig strenger Anwendung des § 67 Abs 4, Abs 6 VwGO (Nachweis der erforderlichen Vollmacht) – Bei Zweifeln an der Bevollmächtigung Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung geboten