Iran, Untätigkeitsklage, nur Antrag, Asylverfahren weiterzubetreiben und zu bescheiden, Erledigung durch Ladung zur Anhörung, übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenentscheidung, erledigendes Ereignis durch Beklagte, kein zureichender Grund für Untätigkeit von über 20 Monaten, keine Entscheidung über Prozesskostenhilfeantrag nach Erledigung, keine Gegenstandswertfestsetzung mangels Antrags, reduzierter Gegenstandswert bei asylrechtlicher auf bloße Bescheidung beschränkter Untätigkeitsklage
Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid, Beihilfe, künstliche Befruchtung nach der ICSI-Methode, Kostenverteilung nach dem Körperprinzip, Verhältnis von Beihilfe und gesetzlicher Krankenversicherung