(Verhältnis von kommunalaufsichtlichem Beanstandungsverfahren und Klage einer Vertrauensperson; Prüfungskompetenz des Gemeinderates nach EBBG TH § 14 Abs 4; Rechtsfolge der Verletzung des Rederechts der Vertrauensperson)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl Versagung von Rechtsschutz im Abstimmungsprüfungsverfahren nach Durchführung von Bürgerentscheiden – Vertretungsberechtigte eines Bürgerbegehrens fallen nicht in den Schutzbereich des Art 19 Abs 4 GG – Keine Verletzung des Willkürverbots aufgrund fachgerichtlicher Verneinung subjektiver öffentlicher Rechte aus § 40 Abs 1 iVm § 54 Nr 1 und Nr 2 GKWG SH (juris: KomWG SH 1997) und § 10 Abs 3 GKAVO SH (juris: GemKrAmtsoDV SH 2018)