Beschränkung des Zutritts zu Gemeinderatssitzungen für Mitglieder des Gemeinderats nach der sog. 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) kann auf Haus- und Ordnungsrecht nach Art. 53 Abs. 1 Satz 1 GO gestützt werden.
Beschränkung des Zutritts zu Gemeinderatssitzungen für Mitglieder des Gemeinderats nach der sog. 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) kann auf Haus- und Ordnungsrecht nach Art. 53 Abs. 1 Satz 1 GO gestützt werden.
Widerruf der gemeindlichen Bestätigung eines Feuerwehrkommandanten, eigenmächtige Beschaffung eines Ausrüstungsgegenstands, Sitzungsvorbereitung durch den ersten Bürgermeister, begrenzte Ermächtigung zur Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, Selbständigkeit des Feuerwehrkommandanten bei der Amtsausübung, unwirksames Rechtsgeschäft bei fehlender gemeindeinterner Zuständigkeit
Rückforderung von Herstellungsbeiträgen, Bestandskräftige Beitragsbescheide, Verzicht auf Beitragsforderungen, Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie gegen das Willkürverbot, Zahlungsverjährung
Rückforderung von Herstellungsbeiträgen, Bestandskräftige Beitragsbescheide, Verzicht auf Beitragsforderungen, Verstoß gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit, der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie gegen das Willkürverbot, Zahlungsverjährung