Nichtannahmebeschluss: “Befriedungsrechtsprechung” des BAG zur Rügefrist bzgl nachträglichen Anpassungen von Betriebsrenten (§ 16 BetrAVG) und Verwirkung bei unterbliebener Rüge wahrt verfassungsrechtliche Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung – keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG
Nichtannahmebeschluss: Absehen von einer EuGH-Vorlage zur Frage der Auslegung des Betriebsbegriffs in Massenentlassungsfällen (hier: § 17 Abs 1, Abs 3 S 4 KSchG) nicht zu beanstanden – Voraussetzungen einer Vorlagepflicht gem Art 267 Abs 3 AEUV vertretbar verneint