begehrte landwirtschaftliche Förderung, bayerische Ausgleichszulage, kein unmittelbarer Förderanspruch direkt aus dem EU-Recht, Betriebssitz in Bayern, Teil der Flächen in Hessen, abgelehnte Förderung für außerhalb Bayerns gelegene Flächen, kein Anspruch auf Förderung außerbayerischer Flächen, Änderung der Förderpraxis im Vergleich zu den Vorjahren, keine Selbstbindung durch Regelungen in anderen Bundesländern, maßgebliche Relevanz der Verwaltungspraxis auf Basis der Förderrichtlinie, Selbstbindung der Verwaltung über Gleichheitssatz, weites Ermessen, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür, kein Verstoß gegen EU-Recht
begehrte landwirtschaftliche Förderung, bayerische Ausgleichszulage, kein unmittelbarer Förderanspruch direkt aus dem EU-Recht, Betriebssitz in Bayern, Teil der Flächen in Hessen, abgelehnte Förderung für außerhalb Bayerns gelegene Flächen, kein Anspruch auf Förderung außerbayerischer Flächen, Änderung der Förderpraxis im Vergleich zu den Vorjahren, keine Selbstbindung durch Regelungen in anderen Bundesländern, maßgebliche Relevanz der Verwaltungspraxis auf Basis der Förderrichtlinie, Selbstbindung der Verwaltung über Gleichheitssatz, weites Ermessen, kein atypischer Ausnahmefall, keine Willkür, kein Verstoß gegen EU-Recht
iranische Staatsangehörigkeit, länderübergreifende Umverteilung von Bayern nach Nordrhein-Westfalen, älteres Ehepaar mit Wunsch, wegen krankheitsbedingter Hilfsbedürftigkeit in die Nähe der volljährigen Kinder zu ziehen, keine sonstigen humanitären Gründe von vergleichbarem Gewicht, hinreichende gesundheitliche Gründe nicht nachgewiesen, keine aussagekräftigen ärztlichen Atteste, kein Schwerbehindertennachweis, keine Pflegegradeinstufung, sprachliche Unterstützung bei Arzt- und Behördengängen nicht ausreichend