Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig – Regelungen zur Wohnraumüberwachung, zur Online-Durchsuchung, zur Ortung von Mobilfunkendgeräten, zur Auskunft über Verkehrsdaten aus Vorratsdatenspeicherung, zu Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten, zur Observation außerhalb der Wohnung sowie zur Informationsübermittlung durch das Landesamt für Verfassungsschutz weithin unverhältnismäßig ieS – teilweise Fortgeltung nach Maßgabe des Tenors, längstens bis 31.07.2023
Krankenversicherung – Krankenhausvergütung – kein Erfordernis einer vertragsärztlichen Verordnung – Unterschied zu Erfordernis der Übermittlung von ärztlicher Verordnung und Arztnummer – Annahme des Nichtbestehens einer Notfallaufnahme als Prüffrist in Gang setzendes Ereignis – gerichtliche Prüfung anhand vorgelegter Patientendokumentation – keine Pflicht zur Vorlage vollständiger Patientenunterlagen