Pakistanischer Staatsangehöriger, Ausreisepflicht nach erfolglosem Asylverfahren mit seiner Ehefrau, Beschlagnahme und Auswertung seines Mobiltelefons, Erledigung der Herausgabeverpflichtung durch Rückgabe des Mobiltelefons, Fortsetzungsfeststellungsklage
einstweiliger Rechtschutz, unzulässiger Antrag, Feststellungsklage in der Hauptsache gegen den Normgeber, Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate:, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zum bayerischen Normgeber