Kein rückwirkendes Eingreifen des Verwaltungsgerichts in endgültig abgeschlossenes und gerichtlich kontrolliertes Aufnahmeverfahren nach der Dublin III-Verordnung
(Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei ausdrücklichem Hinweis des FG auf die fehlende Erforderlichkeit der beantragten Beweiserhebung)
Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis, Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung, Wohnsitzverstoß, Unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat
Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis, Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung, Wohnsitzverstoß, Unbestreitbare Informationen aus dem Ausstellungsmitgliedstaat