Ob in der Arbeitswelt, auf Schulhöfen oder im Internet – Mobbing tritt an vielen Stellen auf. Die körperlichen und psychischen Folgen müssen Mobbing-Opfer jedoch nicht einfach so hinnehmen. Wir klären Rechte und Ansprüche.
Benachteiligungsrisiken von Menschen mit Behinderung im Fall einer pandemiebedingten Triage begründen unverzügliche Handlungspflicht des Gesetzgebers – konkrete gesetzgeberische Schutzpflicht aus Art 3 Abs 3 S 2 GG – hier: Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen zur Regelung von pandemiebedingten Triage-Situationen in der Intensivmedizin mit Blick auf Art 3 Abs 3 S 2 GG erfolgreich