Herkunftsland: Eritrea und Äthiopien, Behauptete Staatsangehörigkeit: eritreisch, volljährig, Folgeantrag, Eritrea, Tötung durch Terroristen, nicht glaubhaft gemacht, keine Verfolgung / drohender ernsthafter Schaden in Äthiopien, Internationaler Schutz von Familienangehörigen, kein Bestand ehelicher Lebensgemeinschaft im Verfolgerstaat, keine Kettenableitung, Gesundheitliche Beschwerden nicht qualifiziert nachgewiesen
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, als unzulässig abgelehnter Folgeantrag, veränderte Sachlage hinsichtlich Rückkehrbefürchtung (bejaht), Nachfluchttatbestände im Folgeverfahren, unverhältnismäßige bzw. diskriminierende Strafverfolgung, hier: drohende Verfolgung wegen exilpolitischer Betätigung in besonders exponierter Weise (schlüssiger und widerspruchsfreier Vortrag mit der Möglichkeit einer günstigeren Entscheidung bejaht)
Asylrecht, Herkunftsland: Türkei, „Familienasyl“ (bejaht für Ehefrau eines syrischen Flüchtlings), gemeinsame Staatsangehörigkeit i.S.e. „Verfolgungsgemeinschaft“ keine Voraussetzung für Zuerkennung des Familienflüchtlingsschutzes