Nichtannahmebeschluss: Beschränkung der Möglichkeit zur Befriedung von Grundflächen in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk (§ 6a BJagdG) auf natürliche Personen – gerügtes gesetzgeberisches Unterlassen begründet keine Beschwer im Eigentumsgrundrecht – Rüge einer Verletzung von Art 14 Abs 1 GG außerhalb der Jahresfrist des § 93 Abs 3 BVerfGG – Subsidiarität wegen Bedarfs fachgerichtlicher Klärung entscheidungserheblicher Fragen