Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei offensichtlich fehlendem Rechtsschutzbedürfnis – Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten bei unvollständigem Vortrag
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Anhörungsrüge ist offensichtlich aussichtslos und hält daher die Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG nicht offen, wenn kein Gehörsverstoß geltend gemacht, sondern lediglich die Richtigkeit der fachgerichtlichen Entscheidung beanstandet wird