(Kein Finanzrechtsweg bei Verweigerung der Einsichtnahme in die Akten eines abgeschlossenen finanzgerichtlichen Verfahrens – Sachlicher Anwendungsbereich von § 23 GVGEG – Keine Übertragbarkeit der Regelung des § 21 GKG auf außergerichtliche Kosten)
Krankenversicherung – rechtlich unselbstständige Eigeneinrichtung einer Krankenkasse – öffentlich-rechtliches Behandlungsverhältnis – Einsichtnahme – Patientenakte – Geltendmachung im Wege der echten Leistungsklage – Unterstützung durch Krankenkasse bei Verfolgung von Behandlungsfehlern – Geltendmachung im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage