Voraussetzungen eines zulässigen Klägerwechsels bei Eintritt des Zessionars in den und Ausscheiden des Zedenten aus dem Rechtsstreit in der Berufungsinstanz
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Abweichung des Inhalts des Versicherungsscheins vom Inhalt des Versicherungsantrags zugunsten des Versicherungsnehmers