(Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung – Verfassungsmäßigkeit des § 256a Abs 4 SGB 6)
§ 27 VersAusglG – keine Pflicht zum Abschluss einer Verrechnungsabrede bei beamtenrechtlicher Versorgung einerseits und Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung andererseits