(Entgeltpunkte für Kindererziehung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung – Verfassungsmäßigkeit der Regelungen in § 70 Abs 2 S 2 SGB 6 und in § 307d SGB 6)
(Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gem § 307d SGB 6 idF des RVLVG für die Erziehung eines vor dem 1.1.1992 geborenen Adoptivkindes nur bei bereits in der Rente angerechneter Kindererziehungszeit für den 12 Kalendermonat nach Ablauf des Monats der Geburt – sozialgerichtliches Verfahren – Revisionsbegründung)