Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen einen im eA-Verfahren erfolgten Umgangsausschluss – mangelnde Darlegung der Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) bei unzureichenden Angaben zum weiteren Verfahrensverlauf nach Erlass der eA ohne mündliche Verhandlung gem § 51 Abs 2 S 2 FamFG
(Grundsicherung für Arbeitsuchende – Behandlung eines Überprüfungsantrags nach § 44 Abs 1 S 1 SGB 10 als Antrag auf abschließende Entscheidung nach § 41a Abs 5 S 2 Nr 1 SGB 2)