Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG – Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen Fristversäumnis (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) sowie mangelnder Begründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
Nichtzulassungsbeschwerde – Divergenz – überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – Wiedergutmachung auf andere Weise – keine Geldentschädigung bei völlig aussichtsloser Ausgangsklage – Feststellung der Überlänge – tatsachengerichtliche Würdigung der Einzelfallumstände – keine Divergenzfähigkeit von Entscheidungen des BGH oder BFH – Darlegungsanforderungen
Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung sowie mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer sorgerechtlichen Sache