Nichtannahmebeschluss: Fehlende Grundrechtsfähigkeit in öffentlicher Hand befindlicher Unternehmen, jedenfalls wenn sie mit der Gesundheitsvorsorge öffentliche Aufgaben wahrnehmen
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) – Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bei fehlender Benennung der abgelehnten Richter sowie unzureichender Begründung