Herkunftsland: Tansania, Abschiebungsandrohung nach Italien, Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts an den EuGH vom 27. Juni 2017 zur Sekundärmigration von anerkannten Flüchtlingen (1 C 26.16)
Rechtsmittelrücknahme in Strafsachen: Rücknahmeerklärung durch schuldunfähigen Angeklagten; Befugnis zur Feststellung der Unzulässigkeit der Revision infolge wirksam erklärter Revisionsrücknahme