(Vertragspsychotherapeutische Versorgung – Behandlung von traumatisierten, nach Deutschland geflüchteten Menschen – Ermächtigungstatbestand des § 31 Abs 1 S 2 Ärzte-ZV)
Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch Verteidigerschriftsatz – Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Ermächtigung durch den Angeklagten auch bei Beschränkung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist
Nachträgliche Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch durch Verteidigerschriftsatz – Erforderlichkeit einer ausdrücklichen Ermächtigung durch den Angeklagten auch bei Beschränkung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist