(Markenbeschwerdeverfahren – “Filterscheibe (dreidimensionales Zeichen)” – Schutzhindernis des § 3 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG – keine Möglichkeit der Verkehrsdurchsetzung)
Antrag auf einstweilige Aussetzung der Pilotlieferung gem § 9a ZensVorbG 2021 erfolglos – Folgenabwägung – Datenspeicherung allein lässt Aussetzungsinteresse gegenüber einem Gesetz idR nicht durchschlagen – gesetzliche Zweckbeschränkung sowie Regelung der Geheimhaltung und der Sicherheitsanforderungen zu berücksichtigen – Gefährdung der Durchführung des Zensus 2021 bei Aussetzung der Pilotdatenlieferung zumindest plausibel vorgetragen
Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages in Bezug auf den sogenannten „VW-Abgasskandal“ nach einvernehmlicher Durchführung eines Software-Updates