Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren – “Aussehen/Erscheinungsbild Dobermann nach Luis Friedrich Dobermann/Apolda (1894)” – Anmeldung eines Geschmacksmusters – Anwendung des Designgesetzes – das Erscheinungsbild eines Tieres ist untrennbar mit dem Tier als solchem verbunden – ein Tier ist kein Erzeugnis – keine Geschmacksmuster- bzw. Designfähigkeit
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung: Anwendungsbereich der Schutzschranke der sog. Reparaturklausel – Kraftfahrzeugfelgen