Kranken- und Pflegeversicherung – freiwillige Versicherung – Beitragsbemessung – keine einkommensmindernde Berücksichtigung von Leistungen an Dritte, die steuerrechtlich als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit – gelegentlich ausgeübte Beschäftigung – vertragliche Begrenzung auf 50 Arbeitstage im Kalenderjahr – Vorliegen von Zeitgeringfügigkeit ohne Rücksicht auf die Verteilung der Arbeitstage