Eilverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Verbot des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen, medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt, Teilnahme am Straßenverkehr mit 2, 3 Promille mit dem Fahrrad bislang nicht nachgewiesen, unzureichende Feststellungen im Gutachten
Führen eines Fahrzeugs (Fahrrad) mit einer Blutalkoholkonzentration von 1, 8 Promille, Keine Bindung an fehlender Anordnung eines Fahrverbots im Strafbefehl, Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge rechtswidrig wegen Divergenz zur Fragestellung in der Gutachtensanordnung