erfolgreicher Eilantrag auf Familienzusammenführung in Deutschland im Wege des Dublin-Verfahrens, Anspruch gegen die Bundesrepublik, Deutschland auf Zuständigerklärung für die Bearbeitung der Asylgesuche in Griechenland aufhältiger Antragsteller (Vater, Mutter und Geschwisterkind), deren minderjährige Söhne/Brüder, 9 und 13 Jahre alt, (Abschiebeverbote festgestellt) sich in Deutschland befinden
Kein Anspruch der sich in Griechenland aufhaltenden Familie eines in Deutschland lebenden 17-jährigen Minderjährigen auf Zustimmung zur Durchführung ihres Asylverfahrens in Deutschland nach der Dublin III-VO
Kein Anspruch der sich in Griechenland aufhaltenden Familie eines in Deutschland lebenden 17-jährigen Minderjährigen auf Zustimmung zur Durchführung ihres Asylverfahrens in Deutschland nach der Dublin III-VO