Dublin-Verfahren, Zielstaat Italien, Ehemann als Familienangehöriger, der internationalen Schutz beantragt hat, Keine Trennung der Familie wegen getrennter Verbescheidung durch das Bundesamt
in Deutschland geborenes Kind einer tansanischen Mutter sowie eines somalischen Vaters, Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, subsidiärer Schutz nach dem Vater, keine familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsstaat bzw. in der Bundesrepublik erforderlich, keine Staatsangehörigkeit des Verfolgerstaats erforderlich, keine europarechtlichen Bedenken, keine Aussetzung des Verfahrens
in Deutschland geborenes Kind einer tansanischen Mutter sowie eines somalischen Vaters, Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt, subsidiärer Schutz nach dem Vater, keine familiäre Lebensgemeinschaft im Herkunftsstaat bzw. in der Bundesrepublik erforderlich, keine Staatsangehörigkeit des Verfolgerstaats erforderlich, keine europarechtlichen Bedenken, keine Aussetzung des Verfahrens