Kontrollfähigkeit der Haftungsbegrenzungsklausel eines Architekten: Verbrauchereigenschaft einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Beteiligung einer natürlichen Person und einer juristischen Person
Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Voraussetzungen der Einbeziehung Dritter; Einbeziehungsinteresse des Gläubigers; Haftung bei Stromschlag nach mangelhafter Elektroinstallation