Allgemeine Feststellungsklage, Subsidiarität der allgemeinen Feststellungsklage (verneint), Prozessökonomie bei Statusrechten, Staatliche Hochschule als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung, Verwaltungsaktqualität der Anerkennung und Eintragung als studentische Vereinigung an einer Universität, Keine Aufhebung des Verwaltungsaktes, Keine Erledigung auf andere Weise, Änderung der Verwaltungspraxis, Vertrauensschutz
Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer in einem sog. Dieselfall: Anspruch auf Deliktszinsen; Voraussetzungen einer auf den Ersatz künftiger Schäden gerichteten Feststellung