Überzahlung der Bezüge, Rückzahlung der Bruttobezüge, Bösgläubigkeit: positive Kenntnis von der Überzahlung, Kennenmüssen der Überzahlung, Billigkeitsentscheidung, überwiegendes Verschulden des Beklagten, Zurechnung eines möglichen Verschuldens einer anderen Behörde
Überzahlung der Bezüge, Rückzahlung der Bruttobezüge, Bösgläubigkeit: positive Kenntnis von der Überzahlung, Kennenmüssen der Überzahlung, Billigkeitsentscheidung, überwiegendes Verschulden des Beklagten, Zurechnung eines möglichen Verschuldens einer anderen Behörde
Zur Zulässigkeit unechter Rückwirkung im Einkommensteuerrecht – insb zur Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf höchstrichterliche Rspr nach erstmaliger Entscheidung einer Rechtsfrage durch ein Bundesgericht (Abgrenzung gegenüber BVerfGE 126, 369 und BVerfGE 131, 20) – sowie zur Schutzwürdigkeit des Vertrauens auf den Fortbestand einer Rechtslage bei Novellierungsplänen des Gesetzgebers – Anforderungen an die Rechtfertigung der Rückwirkung bei schutzwürdigem Vertrauen – hier: Beschränkung der Absetzbarkeit von Vorauszahlungen auf Erbbauzinsen durch gleichmäßige Verteilung der Ausgaben auf den Nutzungszeitraum (§ 11 Abs 2 S 3 Halbs 1 EStG) teilweise verfassungswidrig