Asylrecht (Herkunftsland Iran), erfolgreicher einstweiliger Rechtsschutz („Flughafenverfahren“), Verletzung der Pflicht des BAMF, dem Asylbewerber unverzüglich Gelegenheit zur Stellung eines Asylantrags zu geben (hier: Asylantrag trotz Aufenthalt in Transitunterkunft erst am 8. Tag nach Anbringung des Asylgesuchs bei Grenzbehörde aufgenommen), im Übrigen ernstliche Zweifel am Offensichtlichkeitsurteil (evident unvollständige Würdigung des Sachvortrags des Asylbewerbers)
Entziehung der Fahrerlaubnis, Rechtswidrige Gutachtensanordnung, Ungenügende Ermessenserwägungen, Kein Ausnahmefall für ein Abweichen vom Fahreignungs-Bewertungssystem