Fixierung psychisch kranker Untergebrachter gem § 25 PsychKG BW bzw nach bayerischer Rechtslage mit Art 2 Abs 2 S 2, S 3 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2 GG unvereinbar – nicht lediglich kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses als eigenständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren – Neuregelung bis 30.06.2019 geboten – Vollstreckungsanordnung
Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichend begründeter Beschluss über die Fortdauer einer bereits langandauernden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hier: 22 Jahre) verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Gefahr erneuter Begehung erheblicher Taten iSd § 67d Abs 2 StGB nicht hinreichend konkretisiert – unzureichende Berücksichtigung der Unterbringungsdauer – Gegenstandswertfestsetzung