(Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Organisatorische Maßnahmen in From von Erledigungsvermerken in Fristenkalender un anschließend in Akte; eigenverantwortliche Prüfung durch Rechtsanwalt bei Aktenvorlage)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenverantwortliche Fristenkontrolle durch den Rechtsanwalt bei ungewöhnlichen Fällen; Gleichsetzung einer Stellungnahmefrist mit der Wiedereinsetzungsfrist; Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung von Amts wegen