Einschränkung der Ausschlussfrist in § 21 Abs. 3 S. 1 VVG erfordert Zusammenhang zwischen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit und vor Ablauf der Frist eingetretenem Versicherungsfall
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nachweis der Rechtzeitigkeit des Eingangs der Berufungsbegründung bei Einsatz eines Telefaxgeräts; Übermittlung eines fünfseitigen Schriftsatzes kurz vor 23.58 Uhr; Beginn der Wiedereinsetzungsfrist
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sicherstellung der Eintragung einer ausreichenden Vorfrist in den Fristenkalender durch allgemeine Anweisung; Ursächlichkeit der unterbliebenen Notierung einer Vorfrist für die Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist