Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss: Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zum Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG und hemmt nicht den Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung erkennbar unklarer oder ergänzungsbedürftiger Angaben; unterbliebene Darlegung zur ausreichenden Frankierung eines auf dem Postweg in Verlust geratenen Schriftsatzes
Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Ergänzung erkennbar unklarer oder ergänzungsbedürftiger Angaben; unterbliebene Darlegung zur ausreichenden Frankierung eines auf dem Postweg in Verlust geratenen Schriftsatzes