Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch unhaltbare Verbescheidung eines Ablehnungsgesuchs – Gespräche in Sitzungspausen unter Anwesenheit weiterer Personen keine “Beratung” iSd § 193 GVG