Nichtannahmebeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Ablehnung der Durchführung einer mündlichen Verhandlung bzw Erörterung (§ 11 Abs 3 StrRehaG) ohne nachvollziehbare Begründung – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung – Beginn des Fristlaufs mit Zustellung an Beschwerdeführerin (§ 15 StrRehaG, § 35 Abs 2 S 2 StPO)
Erhebung eines Anschlussbeitrags gegenüber dem neuen Grundstückseigentümer nach Rücknahme des Anschlussbeitragsbescheids gegenüber dem früheren Grundstückseigentümer
Familiensache: Beschwerdewert bei Verpflichtung zur Belegvorlage mit Pflicht zur Beschaffung von Unterlagen aus dem Besitz eines nicht zur Herausgabe bereiten Dritten