Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Garantie effektiven Rechtsschutzes gebietet wohlwollende Auslegung prozessualer Erklärungen der Prozessparteien im Sinn des erkennbaren Rechtsschutzanliegens sowie ggf Umdeutung – hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Unterlassen der Umdeutung eines unstatthaften Wiedereinsetzungsantrags in eine zulässige Gehörsrüge