Strafurteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes: Besondere Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung bei detailarmer Tatschilderung der Geschädigten
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Art 5 Abs 1 S 1 GG an die Auslegung des Tatbestandsmerkmals des “Verbreitens” im Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB) – hier: Weitergabe einer Schrift iSd § 130 Abs 5, Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB an einzelnen bestimmten Dritten ohne Anhaltspunkte für Weiterverbreitung – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro