Beschränkung des Grundsicherungsanspruchs volljähriger, im elterlichen Haushalt lebender Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Bedarfsgemeinschaft mit Eltern bei gekürztem Regelleistungsanspruchs sowie Anrechnung von elterlichem Vermögen und Einkommen unabhängig vom Bestehen eines Unterhaltsanspruchs; § 7 Abs 3 Nr 2 SGB 2 idF vom 24.03.2006; § 20 Abs 2 S 2 SGB 2 idF vom 24.03.2006; § 9 Abs 2 S 2 SGB 2) grds mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sowie mit dem Gleichheitssatz vereinbar – Deckung des existenziellen Bedarfs ist unabhängig vom Bestehen eines Unterhaltsanspruchs sichergestellt
Unvereinbarkeit des § 1906 Abs 3 BGB (Fassung: 18.02.2013) mit Art 2 Abs 2 S 1 GG insoweit, als eine medizinische Zwangsbehandlung stationärer behandelten Betreuten, die faktisch nicht in der Lage sind, sich räumlich zu entfernen, auch bei Gefahr schwerwiegender gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausgeschlossen ist – Auftrag an den Gesetzgeber zur unverzüglichen Regelung dieser Fallgruppe – Anwendung des § 1906 Abs 3 BGB auch auf stationär behandelte Betreute bis zu einer Neuregelung