Subventionsrecht, Corona-Pflegebonus, Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation, Zuwendungsvoraussetzungen, Zweistufige Prüfung, Begünstigungsfähige Einrichtung (hier verneint), Differenzierung zwischen ambulantem und stationären Bereich, Verwaltungspraxis
begehrte Förderung, bayerische Eigenheimzulage, verspätete Antragstellung, Antragsfrist von sechs Monaten nach Bezug, ständige Förderpraxis, Eintragung der Auflassungsvormerkung, keine Auslegung der Förderrichtlinien durch Gericht, kein Ermessensfehler, keine Willkür, materielle Ausschlussfrist nach Verwaltungspraxis, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand