in Griechenland anerkannte Frau mit zwei kleinen Kindern, zweiter Asylantrag in Deutschland nach zwischenzeitlicher Rückkehr nach Griechenland und Trennung von Mann und Vater der Kinder
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach isoliertem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG und Feststellung eines Abschiebungsverbotes im Hinblick auf Griechenland (dort anerkannt schutzberechtigt), Rechtsschutzbedürfnis besteht zumindest bis zum Erlass der Behördenentscheidung, Dem Antragsteller steht ein Abschiebungsverbot im Hinblick auf Griechenland gem. § 60 Abs. 5 AufenthG zu, da ihm im Falle der Abschiebung – und damit ohne Erlass der einstweiligen Anordnung – eine menschenunwürdige Behandlung droht.
erfolgreicher erneuter Eilantrag auf Familienzusammenführung in Deutschland im Wege des Dublin-Verfahrens nach vorausgegangenem, ebenso bereits erfolgreichen Verfahren, keine Überstellung nach Deutschland innerhalb der Überstellungsfrist, erneutes Übernahmeersuchen Griechenlands basierend auf Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO (bejaht) – Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf erneute Zuständigerklärung für die Bearbeitung der Asylgesuche in Griechenland aufhältiger Antragsteller (Mutter und Geschwisterkinder), deren minderjährige Söhne/Brüder und Ehemann/Vater sich in Deutschland befinden