Information der Öffentlichkeit nach § 40 Abs. 1a LFGB, Rechtskräftiger Beschluss in einem vorangegangenen verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren, Reichweite der Rechtskraft, unterbliebenes Abänderungsverfahren
Keine einstweilige Anordnung gegen § 3 Abs. 1 der 15. BayIfSMV (Kontaktbeschränkungen) trotz Zweifel an dessen Wirksamkeit – Notwendigkeit eines Hauptsacheverfahrens