(Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Beschluss vom 16.05.2019 XI B 13/19 – AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug aus Scheinlieferung; kein Vorsteuerabzug bei Beteiligung an fremder Steuerhinterziehung; Gewährung des Vorsteuerabzugs im Wege des Gutglaubensschutzes)
(Gewinn i.S. des § 34a Abs. 2 EStG – Behandlung des Übernahmeergebnisses nach § 4 Abs. 4 ff., § 7 UmwStG – gesonderte Feststellung der individuellen Berechnungsfaktoren für die Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns)