Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch fachgerichtliche Verfehlung der Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags (§ 71 AsylG ) – Klärung unklarer Tatsachenfragen (hier: staatliche bzw nichtstaatliche Verfolgung homosexueller Männer in Pakistan) darf nicht aus dem Asylverfahren in die Entscheidung über die Zulässigkeit des Folgeantrags verlagert werden – Gegenstandswertfestsetzung