Fortsetzungsfeststellungsklage, Allgemeinverfügung der Stadt, Würzburg, Erledigung jedenfalls durch Ablauf des Geltungszeitraums, Beschränkung von Veranstaltungen auf dem Stadtgebiet, fehlende Darlegung der Betroffenheit von Veranstaltungen im Hotel, fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse, keine ausreichende Darlegung der Schadenshöhe, Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung, keine Verletzung in subjektiven Rechten, keine Grundrechtsverletzung