(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.05.2020 X R 16/18 – Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse)
Nichtannahmebeschluss: Möglichkeit der Einlegung einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 118 Abs 3 Alt 2 StVollzG) darf nicht von der Zahlung einer Fahrtkostenpauschale in abschreckender Höhe abhängig gemacht werden – hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung und unzureichender Substantiierung